Gemeinschaftsschule


Die Gemeinschaftsschule orientiert sich sowohl am Leistungsprinzip als auch am Prinzip der Chancengleichheit. Sie ist eine Schule für alle Kinder, das heißt je nach individueller Fähigkeit und Neigung des Kindes werden alle Bildungsstandards (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) angeboten. Individuelles und kooperatives Lernen in heterogenen Lerngruppen führt zu bestmöglichem Bildungserfolg, der zusätzlich möglichst wohnortnah erreicht werden kann. Die gleichen Schulabschlüsse wie an den anderen allgemeinbildenden Schulformen sind möglich.
Schülerzentrierte Lern- und Unterrichtsformen ermöglichen, dass sich ein Maximum an individuellen Lernprozessen mit einem Optimum an gemeinsamem Lernen verbindet. Darüber hinaus findet eine Orientierung an der Berufs- und Lebenswelt statt und der enge Kontakt mit den Eltern wird zum Wohl der Kinder regelmäßig gepflegt.


Individuelles Lernen, einheitliche Abschlussprüfungen - Wie funktioniert das?

An der Gemeinschaftsschule kann jede Schülerin und jeder Schüler auf unterschiedlichen Niveaustufen arbeiten. Die folgenden drei Niveaustufen werden in jedem Fach angeboten:

grundlegendes Niveau (entspricht dem der Hauptschule/Werkrealschule)
mittleres Niveau (entspricht dem der Realschule)
erweitertes Niveau (entspricht dem des Gymnasiums)

Bis einschließlich Klasse 8 kann in unterschiedlichen Fächern auf unterschiedlichen Niveaustufen gearbeitet werden. Zum Beispiel kann ein mathematisch begabtes Kind, das aber in Deutsch noch nicht auf gymnasialem Niveau arbeiten könnte, in Mathematik auf der erweiterten Niveaustufe und in Deutsch auf einer anderen Niveaustufe arbeiten. Dadurch hat die Gemeinschaftsschule gegenüber anderen Schularten einen großen Vorteil insbesondere für die Kinder, deren Leistungen nach Ende der Grundschulzeit nicht in allen Fächern gleich sind.

Die Schülerinnen und Schüler schreiben die Kompetenznachweise (Tests, Klassenarbeiten) auf ihrer jeweiligen Niveaustufe. In den Zeugnissen wird für jedes Fach angegeben, auf welcher Niveaustufe die Leistungen erbracht wurden.

Die Abschlussprüfungen (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur) sind die gleichen wie die Abschlussprüfungen, die an den Haupt- und Werkrealschulen, Realschulen bzw. Gymnasien durchgeführt werden. Da alle Prüfungsfächer einer Abschlussprüfung auf der gleichen Niveaustufe geprüft werden, entscheiden die Erziehungsberechtigten Ende Klasse 8, auf welcher Niveaustufe ihr Kind ab Klasse 9 in allen Fächern arbeiten soll. Erst zu diesem Zeitpunkt entscheiden die Erziehungsberechtigten also, welches Bildungsziel angestrebt werden soll (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur). Dies ist ein weiterer Vorteil der Gemeinschaftsschule, denn vor der Einführung der Gemeinschaftsschule mussten die Erziehungsberechtigten diese Entscheidung bereits am Ende der Grundschulzeit treffen.

Die Lehrerinnen und Lehrer beraten auf Grundlage von Diagnosearbeiten und Beobachtungen, auf welcher Niveaustufe die Schülerinnen und Schüler arbeiten sollten. Die Entscheidung treffen aber immer die Erziehungsberechtigten. In den Klassen 5 bis 8 kann die gewählte Niveaustufe jederzeit der beobachteten Entwicklung entsprechend geändert werden.

Bis zum 1. Mai entscheiden die Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Versetzungs- bzw. Prüfungsordnung abschließend mit ihrem Kind in Klasse 8, ob es in Klasse 9 den Hauptschulabschluss und/oder sie entscheiden in Klasse 9, ob es in Klasse 10

den Hauptschulabschluss ablegen oder
den Realschulabschluss anstrebt oder
auf gymnasialem Niveau lernen soll.

Die Schullaufbahnentscheidung wird in Klasse 8 und in Klasse 9 verbindlich getroffen.

Nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule sind folgende Übergänge möglich:

Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums, sofern eine zweite Fremdsprache in Klasse 6 gewählt wurde
Übergang an berufliche Gymnasien bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen oder in ein Berufskolleg
Übergang in die berufliche Ausbildung.




Welche weiteren Vorteile hat die Gemeinschaftsschule?

Die Kinder...
werden in ihrer Einzigartigkeit wahrgenommen
werden bestmöglich in ihren Stärken gefördert
entwickeln Freude am Lernen und erkennen darin eine erstrebenswerte Entwicklung der eigenen Persönlichkeit
können in verschiedenen Fächern auf unterschiedlichen Niveaus arbeiten und Leistungsnachweise auf unterschiedlichen Niveaus erbringen
erleben einen verlässlichen, rhythmisierten Tagesablauf
üben und vertiefen das Gelernte in der Schule in fest integrierten, von Lehrerinnen und Lehrern betreuten Übungsphasen (anstelle Hausaufgaben)
haben die Möglichkeit, das Abitur nach Klasse 13 zu machen (G9 statt G8)

Die Eltern...
erleben, dass Selbstverantwortung und Persönlichkeit ihrer Kinder gefördert werden
werden regelmäßig über den Leistungs- und Entwicklungsstand ihrer Kinder informiert
erhalten detaillierte und differenzierte Leistungsrückmeldungen ihrer Kinder mit Angabe darüber, auf welchem Niveau die jeweilige Leistung erbracht wurde
profitieren von den Vorteilen der Ganztagsschule


Wodurch zeichnet sich der Unterricht an der Gemeinschaftsschule aus?

Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsorientierte und sozial gerechte Schule, die alle Bildungsstandards anbietet und in der alle Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen lernen. Beispielhaft einige konkrete Punkte dazu:
schülerzentrierte Unterrichtsmethoden
individuelle Lernpläne für alle Schülerinnen und Schüler
selbstverantwortliches Lernen - individuell und in variablen Gruppen
Praktika in unterschiedlichen Lebensbereichen
Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im Team
Leistung wird differenziert rückgemeldet
rhythmisierter Schulalltag, d. h. sinnvolle Abwechslung verschiedener Lernphasen und Aktivitäten im Laufe eines Tages


Welche Kinder können an der Gemeinschaftsschule angemeldet werden?

Kinder mit allen Grundschulempfehlungen aller Grundschulen (auch außerhalb Oberhausen-Rheinhausens) und Schulwechsler von anderen Schularten dürfen an der Gemeinschaftsschule angemeldet werden.


Was passiert, wenn eine Familie umzieht oder ein Kind die Gemeinschaftsschule verlassen möchte?

Grundlage des Schulunterrichts sind bundesweit gültige Bildungsstandards von Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Daher ist ein Wechsel aus der Gemeinschaftsschule an jede andere allgemeinbildende Schule in Baden-Württemberg und Deutschland grundsätzlich jederzeit möglich.


Was unterscheidet eine Lerngruppe von einer Klasse?

Die Gesamtheit der Kinder einer Klasse bildet die Lerngruppe in der Gemeinschaftsschule. Der geänderte Begriff wird vor allem deshalb gewählt, weil deutlich gemacht werden soll, dass die Lerngruppe kein so ausschließlich fest gefügter Verband ist wie seither die Klasse. Es soll dabei ganz klar betont werden, dass die Lerngruppe das bekannte und sichere Umfeld für die Schülerinnen und Schüler darstellt. Es wird selbstverständlich immer wieder Lernsituationen geben, die in der gesamten Lerngruppe stattfinden. Darüber hinaus haben die Kinder jedoch die Aufgabe, sich in unterschiedlichen Gruppierungen anhand individueller und kooperativer Lernformen weitgehend selbstverantwortlich zu betätigen. Über Größe und inhaltliche Ausrichtung der Lerngruppen entscheidet nach pädagogischen Gesichtspunkten und organisatorischen Gegebenheiten die Schule vor Ort.


Welche Lehrkräfte unterrichten an der Gemeinschaftsschule?

An der Gemeinschaftsschule unterrichten Lehrkräfte aller Schularten (Werkrealschule, Realschule, Gymnasium). Wenn die Gemeinschaftsschule eine Sekundarstufe II anbietet, unterrichten dort nur Gymnasiallehrerinnen und -lehrer.


Wie werden die Lernfortschritte sichtbar gemacht?

Viele Schülerinnen und Schüler sind in verschiedenen Fächern unterschiedlich leistungsstark. In der Gemeinschaftsschule haben sie, außer in den Abschlussklassen, die Möglichkeit, in den einzelnen Fächern auf unterschiedlichem Niveau zu lernen. Damit alle Beteiligten den Lernfortschritt richtig einschätzen können, arbeiten die Schülerinnen und Schüler mit Kompetenzrastern. Die Schüler erhalten dabei Rückmeldung auf die Fragen zu den jeweiligen Lerngebieten: „Was kann ich?" und „Wie gut kann ich es?" Das Kompetenzraster ermöglicht es, den eigenen Lernprozess zu planen, sich Ziele zu setzen und das Lerntempo selbst zu finden. Damit wird auch eine zentrale Grundlage für Gespräche zwischen Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern sowie für Beratungsgespräche mit den Eltern geschaffen. Zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres erhalten die Schüler eine schriftliche Information über ihre Leistungen und auch darüber, auf welchem Niveau die Leistungen erbracht wurden. Auf Wunsch der Eltern kann der Bericht mit herkömmlichen Ziffernoten ergänzt werden. In den Abschlussklassen gibt es in jedem Fall Ziffernoten.


Fremdsprachen-
folge und Profilfächer

In der Sekundarstufe können die Schülerinnen und Schüler eines aus drei angebotenen Profilfächern wählen.

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